Impressum

Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch, §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz.

Siegi\'s Apartments
Siegfried Kreidenhuber
Boden 43, 
5622 Goldegg, 
Österreich

Unternehmensgegenstand: Ferienapartments
UID-Nummer: ATU75537778

Tel.: 0043 664 540 99 66
E-Mail: [email protected]

Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft St.Johann im Pongau

Quelle: Erstellt mit dem Impressum Generator von firmenwebseiten.at in Kooperation mit pressefeuer.at

AGBs

1ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE
HOTELLERIE 2006

(AGBH 2006)
Fassung vom 15.11.2006
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich.......................................................................................................................... 2
§ 2 Begriffsdefinitionen ................................................................................................................... 2
§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung ................................................................................................. 3
§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung .......................................................................................... 3
§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr ............................................................... 4
§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft ............................................................................................. 5
§ 7 Rechte des Vertragspartners....................................................................................................... 5
§ 8 Pflichten des Vertragspartners ................................................................................................... 6
§ 9 Rechte des Beherbergers ............................................................................................................ 6
§ 10 Pflichten des Beherbergers......................................................................................................... 7
§ 11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen ............................................. 7
§ 12 Haftungsbeschränkungen ........................................................................................................... 8
§ 13 Tierhaltung ................................................................................................................................. 8
§ 14 Verlängerung der Beherbergung ................................................................................................ 9
§ 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung............................................ 9
§ 16 Erkrankung oder Tod des Gastes im Beherbergungsvertrag.................................................... 10
§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl.......................................................................... 11
§ 18 Sonstiges................................................................................................................................... 12 
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§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden
„AGBH 2006“) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981.
1.2 Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006
sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.
§ 2 Begriffsdefinitionen
2.1 Begriffsdefinitionen:
„Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische
Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
„Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast
ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).
„Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als
Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
„Konsument“ und
„Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu
verstehen.
„Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und
dem Vertragspartner abgeschlossene
Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird. 
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§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung
3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten
als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung
abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist
der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen
Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich
oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der
Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners
beim Beherberger zustande.
3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB
Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung
4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit
anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.
4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt
die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
4.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis
12.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in
Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht
sind. 
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§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr
Rücktritt durch den Beherberger
5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung
vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne
Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen
die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages
folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die
Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als
erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag
bekannt.
5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners
kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige
Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der
Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige
Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren
möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis. 
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bis 3 Monate 3 Monate bis 1
Monat
1 Monat bis 1
Woche
In der letzten
Woche
keine Stornogebühren
40 % 70 % 90 %
Behinderungen der Anreise
5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb
erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich
sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
5.8 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich
wird.
§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft
6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum
(die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren
Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
6.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.
§ 7 Rechte des Vertragspartners
7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner
das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen
des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.
Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben. 
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§ 8 Pflichten des Vertragspartners
8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das
vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter
Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
8.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder
bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit
zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw.
8.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er
oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
§ 9 Rechte des Beherbergers
9.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist
er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101
ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu.
Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und
für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
9.2 Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen
Tageszeiten (nach 20,00 Uhr und vor 6,00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger
berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch
auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen
aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.
9.3 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung seiner Leistung zu. 
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§ 10 Pflichten des Beherbergers
10.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem
Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
10.2 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:
a) Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt
werden können, wie die Bereitstellung von Salons, Sauna, Hallenbad,
Schwimmbad, Solarium, Garagierung usw;
b) für die Bereitstellung von Zusatz- bzw Kinderbetten wird ein ermäßigter
Preis berechnet.
§ 11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
11.1 Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn
die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht
worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der
aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1
ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die
Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung
festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung
des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der
Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen.
11.2 Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist
der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast
für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie
entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.
11.3 Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit € 550,--. Der Beherberger haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von
ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung
gemäß 12.1 und 12.2 gilt sinngemäß. 
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11.4 Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als
Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
11.5 In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen,
wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis
nicht unverzüglich dem Beherberger anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.
§ 12 Haftungsbeschränkungen
12.1 Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für
leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
12.2Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für
leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden,
immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden
nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der
Höhe des Vertrauensinteresses.
§ 13 Tierhaltung
13.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls
gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
13.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während
seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder
dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu
lassen.
13.3 Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die
auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu
erbringen. 
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13.4 Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur
ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der
Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
13.5 In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen
sich Tiere nicht aufhalten.
§ 14 Verlängerung der Beherbergung
14.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert
wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.
14.2 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht
verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer
Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht
benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese
Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen
Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt
mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in
der Nebensaison entspricht.
§ 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
15.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er
mit Zeitablauf.
15.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle
vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er
sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder
was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine
Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der
Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners
an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der
Vertragspartner.
15.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger. 
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15.4 Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können
die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.
15.5 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung
aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw
der Gast
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder
durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit
schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
15.6 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis
(zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc)
unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach
dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners
sind ausgeschlossen.
§ 16 Erkrankung oder Tod des Gastes
16.1 Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird
der Beherberger über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist.
16.2 Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf
Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen
treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden
sind. 
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16.3 Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:
a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
b) notwendig gewordene Raumdesinfektion,
c) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände,
d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw,
soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden,
e) Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen
wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen
Desinfektion, Räumung o. ä,
f) allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen.
§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
17.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
17.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter
Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ)
sowie UN-Kaufrecht.
17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz
des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte
auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu
machen.
17.4 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist
und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden.
17.5 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist
und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den
Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. 
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§ 18 Sonstiges
18.1 Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf
einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche
nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll.
Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem
Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem
Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.
18.2 Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der
Frist (24 Uhr) zugegangen sein.
18.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn,
der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist
gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.
18.4 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. EU-


Streitschlichtung

Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
 Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/odr?tid=221140203 zu richten. Die dafür notwendigen Kontaktdaten finden Sie oberhalb in unserem Impressum.

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Wenn Sie mehr über Cookies wissen möchten und technische Dokumentationen nicht scheuen, empfehlen wir https://tools.ietf.org/html/rfc6265, dem Request for Comments der Internet Engineering Task Force (IETF) namens „HTTP State Management Mechanism“.

Speicherung persönlicher Daten

Persönliche Daten, die Sie uns auf dieser Website elektronisch übermitteln, wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Adresse oder andere persönlichen Angaben im Rahmen der Übermittlung eines Formulars oder Kommentaren im Blog, werden von uns gemeinsam mit dem Zeitpunkt und der IP-Adresse nur zum jeweils angegebenen Zweck verwendet, sicher verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben.

Wir nutzen Ihre persönlichen Daten somit nur für die Kommunikation mit jenen Besuchern, die Kontakt ausdrücklich wünschen und für die Abwicklung der auf dieser Webseite angebotenen Dienstleistungen und Produkte. Wir geben Ihre persönlichen Daten ohne Zustimmung nicht weiter, können jedoch nicht ausschließen, dass diese Daten beim Vorliegen von rechtswidrigem Verhalten eingesehen werden.

Wenn Sie uns persönliche Daten per E-Mail schicken – somit abseits dieser Webseite – können wir keine sichere Übertragung und den Schutz Ihrer Daten garantieren. Wir empfehlen Ihnen, vertrauliche Daten niemals unverschlüsselt per E-Mail zu übermitteln.

Rechte laut Datenschutzgrundverordnung

Ihnen stehen laut den Bestimmungen der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) grundsätzlich die folgende Rechte zu:

  • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Artikel 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
  • Recht auf Benachrichtigung – Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 19 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO)
  • Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden (Artikel 22 DSGVO)

Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren, welche in Österreich die Datenschutzbehörde ist, deren Webseite Sie unter https://www.dsb.gv.at/ finden.

Auswertung des Besucherverhaltens

In der folgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie darüber, ob und wie wir Daten Ihres Besuchs dieser Website auswerten. Die Auswertung der gesammelten Daten erfolgt in der Regel anonym und wir können von Ihrem Verhalten auf dieser Website nicht auf Ihre Person schließen.

Mehr über Möglichkeiten dieser Auswertung der Besuchsdaten zu widersprechen erfahren Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.

TLS-Verschlüsselung mit https

Wir verwenden https um Daten abhörsicher im Internet zu übertragen (Datenschutz durch Technikgestaltung Artikel 25 Absatz 1 DSGVO). Durch den Einsatz von TLS (Transport Layer Security), einem Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung im Internet können wir den Schutz vertraulicher Daten sicherstellen. Sie erkennen die Benutzung dieser Absicherung der Datenübertragung am kleinen Schlosssymbol links oben im Browser und der Verwendung des Schemas https (anstatt http) als Teil unserer Internetadresse.

Google Maps Datenschutzerklärung

Wir benützen auf unserer Website Google Maps der Firma Google Inc. Für den europäischen Raum ist das Unternehmen Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street Dublin 4, Irland) für alle Google-Dienste verantwortlich. Mit Google Maps können wir Ihnen Standorte besser zeigen und damit unser Service an Ihre Bedürfnisse anpassen. Durch die Verwendung von Google Maps werden Daten an Google übertragen und auf den Google-Servern gespeichert. Hier wollen wir nun genauer darauf eingehen, was Google Maps ist, warum wir diesen Google-Dienst in Anspruch nehmen, welche Daten gespeichert werden und wie Sie dies unterbinden können.

Was ist Google Maps?

Google Maps ist ein Internet-Kartendienst der Firma Google. Mit Google Maps können Sie online über einen PC, ein Tablet oder eine App genaue Standorte von Städten, Sehenswürdigkeiten, Unterkünften oder Unternehmen suchen. Wenn Unternehmen auf Google My Business vertreten sind, werden neben dem Standort noch weitere Informationen über die Firma angezeigt. Um die Anfahrtsmöglichkeit anzuzeigen, können Kartenausschnitte eines Standorts mittels HTML-Code in eine Website eingebunden werden. Google Maps zeigt die Erdoberfläche als Straßenkarte oder als Luft- bzw. Satellitenbild. Dank der Street View Bilder und den hochwertigen Satellitenbildern sind sehr genaue Darstellungen möglich.

Warum verwenden wir Google Maps auf unserer Webseite?

All unsere Bemühungen auf dieser Seite verfolgen das Ziel, Ihnen eine nützliche und sinnvolle Zeit auf unserer Webseite zu bieten. Durch die Einbindung von Google Maps können wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu diversen Standorten liefern. Sie sehen auf einen Blick wo wir unseren Firmensitz haben. Die Wegbeschreibung zeigt Ihnen immer den besten bzw. schnellsten Weg zu uns. Sie können den Anfahrtsweg für Routen mit dem Auto, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad abrufen. Für uns ist die Bereitstellung von Google Maps Teil unseres Kundenservice.

Welche Daten werden von Google Maps gespeichert?

Damit Google Maps ihren Dienst vollständig anbieten kann, muss das Unternehmen Daten von Ihnen aufnehmen und speichern. Dazu zählen unter anderem die eingegebenen Suchbegriffe, Ihre IP-Adresse und auch die Breiten- bzw. Längenkoordinaten. Benutzen Sie die Routenplaner-Funktion wird auch die eingegebene Startadresse gespeichert. Diese Datenspeicherung passiert allerdings auf den Webseiten von Google Maps. Wir können Sie darüber nur informieren, aber keinen Einfluss nehmen. Da wir Google Maps in unsere Webseite eingebunden haben, setzt Google mindestens ein Cookie (Name: NID) in Ihrem Browser. Dieses Cookie speichert Daten über Ihr Userverhalten. Google nutzt diese Daten in erster Linie, um eigene Dienste zu optimieren und individuelle, personalisierte Werbung für Sie bereitzustellen.

Folgendes Cookie wird aufgrund der Einbindung von Google Maps in Ihrem Browser gesetzt:

Name: NID
Wert: 188=h26c1Ktha7fCQTx8rXgLyATyITJ221140203-5
Verwendungszweck: NID wird von Google verwendet, um Werbeanzeigen an Ihre Google-Suche anzupassen. Mit Hilfe des Cookies „erinnert“ sich Google an Ihre am häufigsten eingegebenen Suchanfragen oder Ihre frühere Interaktion mit Anzeigen. So bekommen Sie immer maßgeschneiderte Werbeanzeigen. Das Cookie enthält eine einzigartige ID, die Google benutzt, um Ihre persönlichen Einstellungen für Werbezwecke zu sammeln.
Ablaufdatum: nach 6 Monaten

Anmerkung: Wir können bei den Angaben der gespeicherten Daten keine Vollständigkeit gewährleisten. Speziell bei der Verwendung von Cookies sind Veränderungen nie auszuschließen. Um das Cookie NID zu identifizieren, wurde eine eigene Testseite angelegt, wo ausschließlich Google Maps eingebunden war.

Wie lange und wo werden die Daten gespeichert?

Die Google-Server stehen in Rechenzentren auf der ganzen Welt. Die meisten Server befinden sich allerdings in Amerika. Aus diesem Grund werden Ihre Daten auch vermehrt in den USA gespeichert. Hier können Sie genau nachlesen wo sich die Google-Rechenzentren befinden: https://www.google.com/about/datacenters/inside/locations/?hl=de

Die Daten verteilt Google auf verschiedenen Datenträgern. Dadurch sind die Daten schneller abrufbar und werden vor etwaigen Manipulationsversuchen besser geschützt. Jedes Rechenzentrum hat auch spezielle Notfallprogramme. Wenn es zum Beispiel Probleme bei der Google-Hardware gibt oder eine Naturkatastrophe die Server lahm legt, bleiben die Daten ziemlich sicher trotzdem geschützt.

Manche Daten speichert Google für einen festgelegten Zeitraum. Bei anderen Daten bietet Google lediglich die Möglichkeit, diese manuell zu löschen. Weiters anonymisiert das Unternehmen auch Informationen (wie zum Beispiel Werbedaten) in Serverprotokollen, indem es einen Teil der IP-Adresse und Cookie-Informationen nach 9 bzw.18 Monaten löscht.

Wie kann ich meine Daten löschen bzw. die Datenspeicherung verhindern?

Mit der 2019 eingeführten automatischen Löschfunktion von Standort- und Aktivitätsdaten werden Informationen zur Standortbestimmung und Web-/App-Aktivität – abhängig von Ihrer Entscheidung – entweder 3 oder 18 Monate gespeichert und dann gelöscht. Zudem kann man diese Daten über das Google-Konto auch jederzeit manuell aus dem Verlauf löschen. Wenn Sie Ihre Standorterfassung vollständig verhindern wollen, müssen Sie im Google-Konto die Rubrik „Web- und App-Aktivität“ pausieren. Klicken Sie „Daten und Personalisierung“ und dann auf die Option „Aktivitätseinstellung“. Hier können Sie die Aktivitäten ein- oder ausschalten.

In Ihrem Browser können Sie weiters auch einzelne Cookies deaktivieren, löschen oder verwalten. Je nach dem welchen Browser Sie verwenden, funktioniert dies immer etwas anders. Die folgenden Anleitungen zeigen, wie Sie Cookies in Ihrem Browser verwalten:

Chrome: Cookies in Chrome löschen, aktivieren und verwalten

Safari: Verwalten von Cookies und Websitedaten mit Safari

Firefox: Cookies löschen, um Daten zu entfernen, die Websites auf Ihrem Computer abgelegt haben

Internet Explorer: Löschen und Verwalten von Cookies

Microsoft Edge: Löschen und Verwalten von Cookies

Falls Sie grundsätzlich keine Cookies haben wollen, können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie immer informiert, wenn ein Cookie gesetzt werden soll. So können Sie bei jedem einzelnen Cookie entscheiden, ob Sie es erlauben oder nicht.

Google ist aktiver Teilnehmer beim EU-U.S. Privacy Shield Framework, wodurch der korrekte und sichere Datentransfer persönlicher Daten geregelt wird. Mehr Informationen dazu finden Sie auf https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI. Wenn Sie mehr über die Datenverarbeitung von Google erfahren wollen, empfehlen wir Ihnen die hauseigene Datenschutzerklärung des Unternehmens unter https://policies.google.com/privacy?hl=de.

Google Analytics Datenschutzerklärung

Wir verwenden auf unserer Website das Analyse-Tracking Tool Google Analytics (GA) des amerikanischen Unternehmens Google Inc. Für den europäischen Raum ist das Unternehmen Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street Dublin 4, Irland) für alle Google-Dienste verantwortlich. Google Analytics sammelt Daten über Ihre Handlungen auf unserer Website. Wenn Sie beispielsweise einen Link anklicken, wird diese Aktion in einem Cookie gespeichert und an Google Analytics versandt. Mithilfe der Berichte, die wir von Google Analytics erhalten, können wir unsere Website und unser Service besser an Ihre Wünsche anpassen. Im Folgenden gehen wir näher auf das Tracking Tool ein und informieren Sie vor allem darüber, welche Daten gespeichert werden und wie Sie das verhindern können.

Was ist Google Analytics?

Google Analytics ist ein Trackingtool, das der Datenverkehrsanalyse unserer Website dient. Damit Google Analytics funktioniert, wird ein Tracking-Code in den Code unserer Website eingebaut. Wenn Sie unsere Website besuchen, zeichnet dieser Code verschiedene Handlungen auf, die Sie auf unserer Website ausführen. Sobald Sie unsere Website verlassen, werden diese Daten an die Google-Analytics-Server gesendet und dort gespeichert.

Google verarbeitet die Daten und wir bekommen Berichte über Ihr Userverhalten. Dabei kann es sich unter anderem um folgende Berichte handeln:

  • Zielgruppenberichte: Über Zielgruppenberichte lernen wir unsere User besser kennen und wissen genauer, wer sich für unser Service interessiert.
  • Anzeigeberichte: Durch Anzeigeberichte können wir unsere Onlinewerbung leichter analysieren und verbessern.
  • Akquisitionsberichte: Akquisitionsberichte geben uns hilfreiche Informationen darüber, wie wir mehr Menschen für unser Service begeistern können.
  • Verhaltensberichte: Hier erfahren wir, wie Sie mit unserer Website interagieren. Wir können nachvollziehen welchen Weg Sie auf unserer Seite zurücklegen und welche Links Sie anklicken.
  • Conversionsberichte: Conversion nennt man einen Vorgang, bei dem Sie aufgrund einer Marketing-Botschaft eine gewünschte Handlung ausführen. Zum Beispiel, wenn Sie von einem reinen Websitebesucher zu einem Käufer oder Newsletter-Abonnent werden. Mithilfe dieser Berichte erfahren wir mehr darüber, wie unsere Marketing-Maßnahmen bei Ihnen ankommen. So wollen wir unsere Conversionrate steigern.
  • Echtzeitberichte: Hier erfahren wir immer sofort, was gerade auf unserer Website passiert. Zum Beispiel sehen wir wie viele User gerade diesen Text lesen.

Warum verwenden wir Google Analytics auf unserer Webseite?

Unser Ziel mit dieser Website ist klar: Wir wollen Ihnen das bestmögliche Service bieten. Die Statistiken und Daten von Google Analytics helfen uns dieses Ziel zu erreichen.

Die statistisch ausgewerteten Daten zeigen uns ein klares Bild von den Stärken und Schwächen unserer Website. Einerseits können wir unsere Seite so optimieren, dass sie von interessierten Menschen auf Google leichter gefunden wird. Andererseits helfen uns die Daten, Sie als Besucher besser zu verstehen. Wir wissen somit sehr genau, was wir an unserer Website verbessern müssen, um Ihnen das bestmögliche Service zu bieten. Die Daten dienen uns auch, unsere Werbe- und Marketing-Maßnahmen individueller und kostengünstiger durchzuführen. Schließlich macht es nur Sinn, unsere Produkte und Dienstleistungen Menschen zu zeigen, die sich dafür interessieren.

Welche Daten werden von Google Analytics gespeichert?

Google Analytics erstellt mithilfe eines Tracking-Codes eine zufällige, eindeutige ID, die mit Ihrem Browser-Cookie verbunden ist. So erkennt Sie Google Analytics als neuen User. Wenn Sie das nächste Mal unsere Seite besuchen, werden Sie als „wiederkehrender“ User erkannt. Alle gesammelten Daten werden gemeinsam mit dieser User-ID gespeichert. So ist es überhaupt erst möglich pseudonyme Userprofile auszuwerten.

Durch Kennzeichnungen wie Cookies und App-Instanz-IDs werden Ihre Interaktionen auf unserer Website gemessen. Interaktionen sind alle Arten von Handlungen, die Sie auf unserer Website ausführen. Wenn Sie auch andere Google-Systeme (wie z.B. ein Google-Konto) nützen, können über Google Analytics generierte Daten mit Drittanbieter-Cookies verknüpft werden. Google gibt keine Google Analytics-Daten weiter, außer wir als Websitebetreiber genehmigen das. Zu Ausnahmen kann es kommen, wenn es gesetzlich erforderlich ist.

Folgende Cookies werden von Google Analytics verwendet:

Name: _ga
Wert: 2.1326744211.152221140203-5
 Verwendungszweck: Standardmäßig verwendet analytics.js das Cookie _ga, um die User-ID zu speichern. Grundsätzlich dient es zur Unterscheidung der Webseitenbesucher.
Ablaufdatum: nach 2 Jahren

Name: _gid
Wert: 2.1687193234.152221140203-1
 Verwendungszweck: Das Cookie dient auch zur Unterscheidung der Webseitenbesucher
Ablaufdatum: nach 24 Stunden

Name: _gat_gtag_UA_
Wert: 1
Verwendungszweck: Wird zum Senken der Anforderungsrate verwendet. Wenn Google Analytics über den Google Tag Manager bereitgestellt wird, erhält dieser Cookie den Namen _dc_gtm_ .
Ablaufdatum: nach 1 Minute

Name: AMP_TOKEN
Wert: keine Angaben
Verwendungszweck: Das Cookie hat einen Token, mit dem eine User ID vom AMP-Client-ID-Dienst abgerufen werden kann. Andere mögliche Werte weisen auf eine Abmeldung, eine Anfrage oder einen Fehler hin.
Ablaufdatum: nach 30 Sekunden bis zu einem Jahr

Name: __utma
Wert: 1564498958.1564498958.1564498958.1
 Verwendungszweck: Mit diesem Cookie kann man Ihr Verhalten auf der Website verfolgen und die Leistung messen. Das Cookie wird jedes Mal aktualisiert, wenn Informationen an Google Analytics gesendet werden.
Ablaufdatum: nach 2 Jahren

Name: __utmt
Wert: 1
Verwendungszweck: Das Cookie wird wie _gat_gtag_UA_ zum Drosseln der Anforderungsrate verwendet.
Ablaufdatum: nach 10 Minuten

Name: __utmb
Wert: 3.10.1564498958
 Verwendungszweck: Dieses Cookie wird verwendet, um neue Sitzungen zu bestimmen. Es wird jedes Mal aktualisiert, wenn neue Daten bzw. Infos an Google Analytics gesendet werden.
Ablaufdatum: nach 30 Minuten

Name: __utmc
Wert: 167421564
Verwendungszweck: Dieses Cookie wird verwendet, um neue Sitzungen für wiederkehrende Besucher festzulegen. Dabei handelt es sich um ein Session-Cookie und wird nur solange gespeichert, bis Sie den Browser wieder schließen.
Ablaufdatum: Nach Schließung des Browsers

Name: __utmz
Wert: m|utmccn=(referral)|utmcmd=referral|utmcct=/
Verwendungszweck: Das Cookie wird verwendet, um die Quelle des Besucheraufkommens auf unserer Website zu identifizieren. Das heißt, das Cookie speichert, von wo Sie auf unsere Website gekommen sind. Das kann eine andere Seite bzw. eine Werbeschaltung gewesen sein.
Ablaufdatum: nach 6 Monaten

Name: __utmv
Wert: keine Angabe
Verwendungszweck: Das Cookie wird verwendet, um benutzerdefinierte Userdaten zu speichern. Es wird immer aktualisiert, wenn Informationen an Google Analytics gesendet werden.
Ablaufdatum: nach 2 Jahren

Anmerkung: Diese Aufzählung kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, da Google die Wahl ihrer Cookies immer wieder auch verändert.

Hier zeigen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Daten, die mit Google Analytics erhoben werden:

Heatmaps: Google legt sogenannte Heatmaps an. Über Heatmaps sieht man genau jene Bereiche, die Sie anklicken. So bekommen wir Informationen, wo Sie auf unserer Seite „unterwegs“ sind.

Sitzungsdauer: Als Sitzungsdauer bezeichnet Google die Zeit, die Sie auf unserer Seite verbringen, ohne die Seite zu verlassen. Wenn Sie 20 Minuten inaktiv waren, endet die Sitzung automatisch.

Absprungrate (engl. Bouncerate): Von einem Absprung ist die Rede, wenn Sie auf unserer Website nur eine Seite ansehen und dann unsere Website wieder verlassen.

Kontoerstellung: Wenn Sie auf unserer Website ein Konto erstellen bzw. eine Bestellung machen, erhebt Google Analytics diese Daten.

IP-Adresse: Die IP-Adresse wird nur in gekürzter Form dargestellt, damit keine eindeutige Zuordnung möglich ist.

Standort: Über die IP-Adresse kann das Land und Ihr ungefährer Standort bestimmt werden. Diesen Vorgang bezeichnet man auch als IP- Standortbestimmung.

Technische Informationen: Zu den technischen Informationen zählen unter anderem Ihr Browsertyp, Ihr Internetanbieter oder Ihre Bildschirmauflösung.

Herkunftsquelle: Google Analytics beziehungsweise uns interessiert natürlich auch über welche Website oder welche Werbung Sie auf unsere Seite gekommen sind.

Weitere Daten sind Kontaktdaten, etwaige Bewertungen, das Abspielen von Medien (z.B., wenn Sie ein Video über unsere Seite abspielen), das Teilen von Inhalten über Social Media oder das Hinzufügen zu Ihren Favoriten. Die Aufzählung hat keinen Vollständigkeitsanspruch und dient nur zu einer allgemeinen Orientierung der Datenspeicherung durch Google Analytics.

Wie lange und wo werden die Daten gespeichert?

Google hat Ihre Server auf der ganzen Welt verteilt. Die meisten Server befinden sich in Amerika und folglich werden Ihr Daten meist auf amerikanischen Servern gespeichert. Hier können Sie genau nachlesen wo sich die Google-Rechenzentren befinden: https://www.google.com/about/datacenters/inside/locations/?hl=de

Ihre Daten werden auf verschiedenen physischen Datenträgern verteilt. Das hat den Vorteil, dass die Daten schneller abrufbar sind und vor Manipulation besser geschützt sind. In jedem Google-Rechenzentrum gibt es entsprechende Notfallprogramme für Ihre Daten. Wenn beispielsweise die Hardware bei Google ausfällt oder Naturkatastrophen Server lahmlegen, bleibt das Risiko einer Dienstunterbrechung bei Google dennoch gering.

Standardisiert ist bei Google Analytics eine Aufbewahrungsdauer Ihrer Userdaten von 26 Monaten eingestellt. Dann werden Ihre Userdaten gelöscht. Allerdings haben wir die Möglichkeit, die Aufbewahrungsdauer von Nutzdaten selbst zu wählen. Dafür stehen uns fünf Varianten zur Verfügung:

  • Löschung nach 14 Monaten
  • Löschung nach 26 Monaten
  • Löschung nach 38 Monaten
  • Löschung nach 50 Monaten
  • Keine automatische Löschung

Wenn der festgelegte Zeitraum abgelaufen ist, werden einmal im Monat die Daten gelöscht. Diese Aufbewahrungsdauer gilt für Ihre Daten, die mit Cookies, Usererkennung und Werbe-IDs (z.B. Cookies der DoubleClick-Domain) verknüpft sind. Berichtergebnisse basieren auf aggregierten Daten und werden unabhängig von Nutzerdaten gespeichert. Aggregierte Daten sind eine Zusammenschmelzung von Einzeldaten zu einer größeren Einheit.

Wie kann ich meine Daten löschen bzw. die Datenspeicherung verhindern?

Nach dem Datenschutzrecht der Europäischen Union haben Sie das Recht, Auskunft über Ihre Daten zu erhalten, sie zu aktualisieren, zu löschen oder einzuschränken. Mithilfe des Browser-Add-ons zur Deaktivierung von Google Analytics-JavaScript (ga.js, analytics.js, dc.js) verhindern Sie, dass Google Analytics Ihre Daten verwendet. Das Browser-Add-on können Sie unter https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de runterladen und installieren. Beachten Sie bitte, dass durch dieses Add-on nur die Datenerhebung durch Google Analytics deaktiviert wird.

Falls Sie grundsätzlich Cookies (unabhängig von Google Analytics) deaktivieren, löschen oder verwalten wollen, gibt es für jeden Browser eine eigene Anleitung:

Chrome: Cookies in Chrome löschen, aktivieren und verwalten

Safari: Verwalten von Cookies und Websitedaten mit Safari

Firefox: Cookies löschen, um Daten zu entfernen, die Websites auf Ihrem Computer abgelegt haben

Internet Explorer: Löschen und Verwalten von Cookies

Microsoft Edge: Löschen und Verwalten von Cookies

Google Analytics ist aktiver Teilnehmer beim EU-U.S. Privacy Shield Framework, wodurch der korrekte und sichere Datentransfer persönlicher Daten geregelt wird. Mehr Informationen dazu finden Sie auf https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&tid=221140203. Wir hoffen wir konnten Ihnen die wichtigsten Informationen rund um die Datenverarbeitung von Google Analytics näherbringen. Wenn Sie mehr über den Tracking-Dienst erfahren wollen, empfehlen wir diese beiden Links: http://www.google.com/analytics/terms/de.html und https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von firmenwebseiten.at in Kooperation mit 123haus.at